Satzung der Thüringischen Botanischen Gesellschaft e.V. (gegründet 1882)

 

Mitgliedsbeitrag

 

§ 1 Name und Sitz

Die Vereinigung führt den Namen „Thüringische Botanische Gesellschaft e.V.“. Ihr Sitz ist Jena.

§ 2 Aufgaben und Ziele

Die Thüringische Botanische Gesellschaft ist eine wissenschaftliche Vereinigung, die beruflich und als Amateure tätige Botaniker sowie botanisch Interessierte in sich vereinigt. Sie stellt sich die Aufgabe der wissenschaftlichen Erforschung und Erfassung der Pflanzenwelt Thüringens und seiner Nachbargebiete. Darüber hinaus fördert sie die botanischen Wissenschaften in ihrer Gesamtheit in wissenschaftlicher, volksbildender und berufsbildender Hinsicht. Sie setzt damit die Tradition botanischer Forschung in Thüringen fort. Die Thüringische Botanische Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 – 68 der Abgabenordnung vom 16. März 1977 (BGBl. I, S. 613). Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschafliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft.

Die Aufgaben werden besonders erfüllt durch:

Zusammenführung der Botaniker, Freunde und Förderer der botanischen Wissenschaft in Thüringen;

Exkursionen und Vortragsveranstaltungen;

Floristische, pflanzengeographische und pflanzenökologische Forschungen sowie Erforschung ihrer Geschichte in Thüringen;

Wissenschaftliche Fortbildung der Mitglieder und anderer interessierter Personen auf dem Gebiet der Botanik;

Verbreitung botanischer Kenntnisse auch im Zusammenwirken mit anderen wissenschaftlichen Vereinigungen und Einrichtungen;

Herausgabe eigener wissenschaftlicher Veröffentlichungen und Mitarbeit an anderen botanischen Publikationen.

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied können natürliche Personen (Jugendliche ab 14 Jahren) oder juristische Personen werden. Die Aufnahme erfolgt nach schriftlicher Beitrittserklärung. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand, im Streitfall die Mitgliederversammlung. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, schriftliche Austrittserklärung, Streichung oder Ausschluss. Die Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, dessen Höhe vom Vorstand beschlossen und von der Mitgliederversammlung bestätigt wird. Das Mitgliedsjahr deckt sich mit dem Kalenderjahr.

§ 4 Fachgruppen

Fachgruppen für spezielle Aufgabenbereiche können gebildet werden. Über Aufgaben und Besonderheiten der Arbeit der Fachgruppen wird eine Vereinbarung zwischen deren gewählter Leitung und dem Vorstand abgeschlossen.

§ 5 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung tritt im Abstand von 3 Jahren zusammen. Sie wird vom Vorstand mindestens 3 Wochen vorher einberufen. Es können auch außerordentliche Mitgliederversammlungen durchgeführt werden durch Einberufung durch den Vorstand oder durch Antrag von mindestens 20 Mitgliedern. Die Mitgliederversammlung wählt die Vorstandsmitglieder in geheimer Abstimmung. Sie entlastet den Vorstand nach Billigung des Tätigkeits- und Kassenberichtes. Satzungsänderungen bedürfen der 2/3-Mehrheit der auf der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder. Die Mitgliederversammlung kann Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder wählen.

§ 6 Vorstand

Die Leitung der Gesellschaft liegt in den Händen des Vorstandes. Er besteht aus dem Vorsitzenden, Schriftführer, Kassenführer, Bibliothekar und höchstens 5 weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und benennt den Schriftführer, den Kassenführer und den Bibliothekar. Der Vorstand plant, leitet und organisiert die wissenschaftliche Tätigkeit der Gesellschaft entsprechend den in § 2 niedergelegten Aufgaben und Zielen. Der Vorsitzende vertritt die Gesellschaft im Rechtsverkehr nach außen. Er ist über seine Tätigkeit dem Vorstand rechenschaftspflichtig. Er kann ein anderes Mitglied des Vorstandes zur Vertretung im Rechtsverkehr bevollmächtigen. Der Schriftführer ist für die organisatorischen Arbeiten des Vorstandes verantwortlich. Zusammen mit dem Kassenführer regelt er die finanziellen Angelegenheiten der Gesellschaft. Der Kassenführer verwaltet die Finanzmittel und führt das Kassenbuch.

§ 7 Veranstaltungen

Die Gesellschaft führt jährlich Exkursionen sowie Vortrags- und Fortbildungsveranstaltungen durch. Die Exkursions- und Veranstaltungsprogramme werden den Mitgliedern zugesandt und darüber hinaus interessierten Personen zur Kenntnis gebracht. Teilnahmen erfolgen auf eigene Gefahr.

§ 8 Veröffentlichungen

Die Veröffentlichungen der Gesellschaft tragen den Namen „Haussknechtia. Mitteilungen der Thüringischen Botanischen Gesellschaft". Sie werden vom Vorsitzenden herausgegeben. Der Vorstand kann ein Redaktionskollegium berufen. Er kann die Herausgabe weiterer Veröffentlichungen beschließen.

 

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